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AGB

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Leistungen.

1.2. Sie gelten als vereinbart mit der Unterzeichnung bzw. oder mit der Einzahlung der 1 Teilzahlung des vereinbarten Honorars. Sowie mit der Entgegennahme der Leistungen der Fotografin durch den Auftraggeber.

1.3. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen der Fotografin. 2.

 

 

2. LEISTUNGEN DER FOTOGRAFIN & RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

 

2.1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder und Bildarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der von dem Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.

2.2. Nachträgliche Gestaltungsvorschläge und zusätzlich gewünschte Beauty Retuschen, Änderungen und Kundenwünsche, die vom Auftraggeber in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

2.3. Die Fotografin ist stets bemüht das Projekt mit all seinen Höhepunkten und vor allem seinen Teilnehmern fotografisch festzuhalten. So besteht jedoch seitens der Fotografin keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes und ebenso für das Festhalten jedes einzelnen Momentes, welcher beispielsweise spontan geschieht und/oder zu welchem die Fotografin nicht informiert wurde.

2.4. Die Fotografin sorgt für die Instandhaltung Ihres Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während des gesamten Shootings. Hierzu verfügt die Fotografin und Ihr Team, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über eine Ersatztechnik. Dennoch ist die Fotografin nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung auftreten und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments unterbrochen werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistungen der Fotografin sind seitens des Auftraggebers nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen. Arbon, 2021

2.5. Ist das Fotografieren seitens der Location während des Shootings nicht erwünscht, so trägt die Fotografin keine Verantwortung für fehlende Fotografien.

2.6. Die Dauer für die Bearbeitung und Aushändigung der Bilder durch die Fotografin an den Auftraggeber ist in jedem Vertrag schriftlich vereinbart.

2.7. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalten (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich in der vereinbarten Zeitspanne die Bilder an den Auftraggeber zu überreichen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abtretung etwaiger Mehrkosten an die Fotografin. Die Fotografin wird bemüht sein, einen passenden Ersatz zu finden. Ohne Gewähr.

2.8. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhaltung mittels schriftlicher Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

2.9. Der Auftraggeber hat ab dem Datum der Übergabe der Bilddateien genau zwei Jahre das Recht auf wiederholte Anforderung der Bilder. Danach wird das Bildmaterial Archiviert und gegen eine Gebühr kann sie wieder angefordert werden.

2.10. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum der Fotografin. Ein Anspruch auf die Herausgabe der RAW-Dateien an den Auftraggeber besteht nicht.

 

3. VERBINDLICHE TERMINE/ABSENZEN

 

3.1. Buchungen mit konkreter Terminabsprache sind verbindlich und müssen pünktlich eingehalten werden.

3.2. Terminvereinbarungen gelten erst als verbindlich, wenn eine Anzahlung in Höhe von 50% des Aufnahmehonorars an die Fotografin entrichtet ist. Auch der Termin wird ab der ersten Teilzahlung fixiert.

3.3. Die Anzahlung ist bis spätestens 14 Tage nach dem Erhalt der Auftragsbestätigung an die Fotografin zu begleichen. Für kurzfristige Termine kürzer als 1 Monate ist eine sofortige Anzahlung zu leisten in spätestens 5 Tagen für die Terminfixierung.

3.4. Ändert sich Umfang, Zeit, Ort und/oder Anforderung während des Shootings entgegen des vereinbarten Vertrages kann die Fotografin den Mehraufwand laut Preisliste im Vertrag ohne separate Offerte in Rechnung stellen.

3.5. Terminverschiebungen sind mit der Absprache der Fotografin immer möglich, jedoch im Vorfeld bitte mitzuteilen. Bereits entstandene Kosten (Transport.-Unterkunft.-& Mietkosten) müssen vom Auftraggeber beglichen werden.

3.6. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag 3Monate vorher zurück, wird die Anzahlungen bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins zu 50% Rückerstattet.

3.7. Kann das Fotoshooting seitens des Auftraggebers aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen des vereinbarten Aufnahmehonorars.

3.8. Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich den Auftrag auszuführen verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abtretung etwaiger Mehrkosten an die Fotografin. Die Fotografin verpflichtet sich die Vorauszahlung an den Auftraggeber zurückzuzahlen und bemüht sich in diesem Fall jedoch einen Ersatzfotografen zu stellen.

 

4. COPYRIGHT UND LIZENZEN

 

4.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die produzierten Bilder ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden, sowie für nicht kommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.

4.2 Die Fotografin muss eine schriftliche Erlaubnis des Auftraggebers einholen für die Veröffentlichung in öffentlichen Medien. Für den Internen Zweck ist es der Fotografin erlaubt das Bildmaterial zu verwenden.

4.3. Mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht an den Auftraggeber über. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Auftraggeber an Dritte. Das Urheberrecht verbleibt bei der Fotografin.

4.4. Der Auftraggeber erkennt an, dass das gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992).

4.5. Veränderungen des Bildmaterials durch analoge oder digitale Bearbeitung bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin gestattet. Arbon, 2021

4.6. Das Bildmaterial darf vom Auftraggeber und Dritten nicht sinnentstellend verwendet werden.

4.7. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Auftraggeber verpflichtet der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber 500 CHF, zu bezahlen. 4.8. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Auftraggebers müssen mit der Fotografin gesondert vereinbart und vergütet werden.

4.9. Die Fotografin darf die produzierten Bilder in ihr Portfolio aufnehmen und als Beispielbilder bei Angeboten verwenden (Web und Print). Nur mit schriftlicher Vereinbarung des Auftraggebers.

4.10. Die Fotografin darf den Auftraggeber als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form.

 

5. AUFBEWAHRUNG DER DATEN

 

5.1. Die Fotografin ist sehr darum bemüht Bilddaten möglichst lange aufzubewahren und zu sichern. In der Regel werden die Bilddaten nach 24 Monate archiviert, falls nichts anderes im Vorfeld schriftlich vereinbart wurde.

5.2. Die Fotografin ist jedoch nicht verpflichtet Bilder nach Ablauf der Frist aufzubewahren und kann diese nach eigenem Ermessen archivieren und löschen.

5.3. Der Auftraggeber ist selber darum bemüht seine Daten zu archivieren und zu pflegen.

 

6. RICHTLINIEN UND RECHTLICHES

 

6.1. Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

6.2. Die Haftungsbeschränkung (gemäß 2.4.,2.5.,2.6,2.8. 3.10.) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.

6.3. Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter (Gäste usw.), die (gemäß 2.6,2.8.) dem Auftraggeber ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Auftraggeber im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

 

 

Gerichtsstand Arbon 2024

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